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Darf ich auf einem privaten Gelände halten, wenn ich mich verirrt habe? Nein, das könnte selbst als Verletzung des Hausfriedens bestraft werden. Es ist gar nicht notwendig, dass man den Grundbesitz betritt; bereits geringere Handlungen können zu Konsequenzen führen, wie ein österreichischer Fall beweist.

Zuerst einmal gilt: Die Drehung eines Fahrzeugs auf einem privaten Grundstück könnte als Verletzung des Hausfriedens verstanden werden. Eine Absperreng des Areals ist dafür nicht erforderlich. Es genügt vollkommen, dass dieses Gebiet durch eine Kante im Boden vom Straßenbereich getrennt wird oder sich hinsichtlich seiner Oberfläche davon unterscheidet.

Noch drastischer stellt sich die Sache bei dem nachfolgenden irrwitzigen Vorfall dar, den der SWR breitgetreten hat und der zweifellos kein Einzelfall ist. Besonders aus Österreich gibt es verstärkt Anträge dieser Art.

In diesem spezifischen Vorfall fuhr der Tourist die Kirchgasse in Kitzbühel hinunter. Zunächst bemerkte er nicht, dass es sich um eine Sackgasse handelt, und versuchte nach einer Weile zu wenden. Dies war grundsätzlich machbar; jedoch ragte der hinterste Teil seines Fahrzeugs währenddessen über die öffentliche Fahrbahn hinaus und drang für einen Moment in eine Einfahrt vor, bei der ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Hier nicht wenden“ befestigt war.

Im Rechtsdokument, das der Urlaubsreisende bei seiner Heimkehr aus Deutschland erhielt, wurde dieser Manövrierversuch als unerlaubte Fahrt auf dem Gelände eingestuft. Wie im Dokument stand: „Das stellt grundsätzlich eine Beeinträchtigung des friedlichen Besitzstands meines Klienten dar.“ Daraus folge eine Verletzung des ruhigen Besitzes, welche untersagt sei.

Unbefahrte Parkplätze: Nicht bezahlen könnte zu einem Gerichtsverfahren führen

Zusammen mit dem Schreiben wurden Fotos aus einer Überwachungskamera beigefügt. Der Anwalt verlangte 345 Euro dafür. Falls keine Zahlung erfolgte, drohte eine Klage mit entsprechend höheren Kosten.

Der SWR war vor Ort und stellte fest, dass die Pflasterung sowohl auf der Straße als auch auf der Zufahrtsstraße nahezu identisch ist – beide Flächen wurden mit Pflastersteinen versehen. Bei diesem Vorfall erkundigte sich das Studio beim Rechtsanwalt nach der spezifischen Natur des Verstoßes. Hier ist seine Erklärung durch Anwalt Jan Bröcker: „Das Pflaster wurde nicht für wiederholtes und regelmäßig auftretendes Umdrehungsmanöver von Unbefugten konzipiert und somit erheblich belasteter, im Vergleich zur Nutzung nur durch zugelassene Fahrzeuge. Diese verstärkte Belastung führt dazu, dass besonders während solcher Manöver eine zusätzliche Beanspruchung entsteht.“

Österreich: Bürgermeister verwendet den Begriff "Abkassieren"

Da beim genannten Grundstück bereits mehrmals gefahrene Manöver mit anschließenden finanziellen Forderungen stattgefunden hatten, wurde der Vorfall auch in der örtlichen Medienlandschaft beachtet. Herr Dr. Klaus Winkler, Bürgermeister von Kitzbühel, äußerte sich dazu im Interview mit swrfernsehen.de als „Abkassieren“ sowie ein „äußerst peinliches“ Verhalten. Es ging offensichtlich darum, das Anliegen durch den Bau von Pfählen entlang des Grundstücksrandes anzugehen; dieser Vorschlag stieß allerdings auf erfolgreichen Widerstand seitens des Eigentümers.

Der Tourist aus Baden-Württemberg wird die Bezahlung verweigern. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einem Rechtsstreit führen wird. Der Kitzbühelische Anwalt Dr. Horst Wendling glaubt, basierend auf seiner Einschätzung der Situation vor Ort, dass der Tourist bei einem möglichen Prozess eine günstige Ausgangsposition hätte. Allerdings betrachtet er einen solchen Fall als gerichtliches Verfahren eher unwahrscheinlich. Bislang seien noch keine Klagen eingereicht worden.

Grundsätzlich sind Besitzstörungsklagen in Österreich häufiger anzutreffen als in Deutschland. Ein Rechtsanwalt vom ÖAMTC erklärte, dass es in den meisten dieser Fälle meistens zu Gunsten der Eigentümer entschieden würde. Dahingehend besteht auch hier eine gewisse Gefahr, wenn man eine Zahlungsverweigerung vornimmt.

Obwohl es keinen Anwalt gab und auch keine angekündigten Bußgelder, war doch das Ergebnis ähnlich: In Palm Coast, Florida (USA) kam es zu einem Vorfall unter solchen Umständen. Ein Eigentümer seines Grundstücks drohte einer Frau mit einer Waffe, nachdem sie in seine Auffahrt eingebogen war. Er richtete sogar die Waffe direkt auf sie, wie NBC-News berichtete.

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